Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, ist ein Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, in der gesamten Lieferkette die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsstandards sicherzustellen. Alle Information rund um das LkSG und die Anwendung in der CURRENTA-Gruppe finden Sie auf dieser Seite.
Die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt soll mit dem neuen LkSG gestärkt werden. Es soll garantieren, dass die Menschenrechte sowie Arbeits- und Umweltstandards in der kompletten Lieferkette und in den eigenen Geschäftsprozessen respektiert werden. Um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, ist es erforderlich, angemessene Maßnahmen zur Prävention, Milderung oder Wiedergutmachung zu ergreifen.
Die CURRENTA-Gruppe hat sich mit dem Verhaltenskodex für Lieferanten und den Corporate Compliance Prinzipien zu weiteren, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehenden, rechtlichen und ethischen Grundsätzen verpflichtet.
Broschüre Grundsatzerklärung zu Menschenrechten
Die CURRENTA-Gruppe bekennt sich zur Achtung international anerkannter Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Wertschöpfungskette. Wir stützen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte auf internationale Standards, wie insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Standards der International Labour Organization (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.
Grundsatzerklärung zu Menschenrechten (Deutsch)
Policy statement on human rights (Englisch)